Zitat:
Original geschrieben von hans friedmann
empfehle dir mal die § 1,§2,§6,§8,§9,§23 des KschG
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Danke erstmals allen hier für die promte Hilfe!!
Hab gerade ein Antwortmail verfasst und gesand, mal sehen was zurückkommt. Mit dem KschG werd ich mich dann befassen wenn die Antwort unklar ist, das ist mir momentan noch zuviel Aufwand, trotzdem danke für die Infos, bin ein Neuling auf dem Gebiet, tut aber gut zu wissen dass man als Konsument rechtlich abgesichert ist und somit auf solche Mails mit guten Argumenten antworten kann.
Ich werde euch natürlich wissen lassen was zurückgekommen ist, natürlich sofern etwas zurückkommt. Die Antwort auf meine erste Anfrage ist aber recht schnell beantwortet worden, ich gehe mal davon aus dass in dem Fall auch eine rasche Antwort kommen wird.
Danke nochmals!
Andy