Zitat:
Original geschrieben von hans friedmann
prinzipiell ist gewährleistung ein dispositives recht, welches ausgeschlossen werden kann - durch vertragsvereinbarung. jedoch im KSCHG ist die besondere schutzwürdigkeit des Konsumenten auschlaggebend, ein ausschluß der gewährleistung würde eine extreme schlechterstellung der vertragspartei erwirken. somit ist dies als sittenwidrigkeit zu werten. daher volle gewährleistung oder wende dich im falle des falles an den KSV
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Wenn ich das richtig "übersetze"

heisst das, dass die Angabe von Actron von 30 Tagen Garantie auf dieses Produkt mit dem aktuell gültigem Gesetz nicht übereinstimmt und ich falls ich mit dem Board nach den 30 Tagen Probleme bekomme welche normal unter die Garantie fallen würden mich an den Konsumentenschutz wenden soll bzw. an KSV (für was auch immer das steht

)
Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es für mich um mich an den KSV zu wenden? Gibts da vielleicht eine HP oder ähnliches?
Ich denke, dass ich einfach mal auf das Mail antworte und Frage wie die Damen und Herren auf die 30 Tage kommen, mal sehen was für eine Erklärung zurückkommt, vielleicht hat sich die Dame/ der Herr auch nur vertan und die Sache is halb so schlimm, gewundert hats mich halt etwas.
Dank dir für die Infos!
Andy