Ein Hallo an alle Profis hier!
Ich hätte eine simple banale Frage ... wenn ich mir bei einem Händler einen original verpackten, ungebrauchten Abverkaufsartikel kaufe, wie sieht es dann mit der Garantie aus? Hat der Händler in dem Fall das Recht die Garantie auf 30 Tage zu beschränken oder gilt in dem Fall die allgemeine Garantiepflicht von 6 Monaten die ja normal auch der Hersteller geben müsste ... ?
Das wars auch schon, danke euch für die Antworten.
Andy