Wenn noch eine Gewährleistung vom Hersteller zum Zeitpunkt der ersten Fehlerbekanntgabe war, dann würde ich denen Gas geben - offizielles Firmenschreiben, evt. gleich vom Anwalt mit Setzung einer Nachfrist zur Behebung des defektes oder zur Wandlung, d. h. Umtausch mit einem mind. gleichwertigen Gerät.
Falls keine Gewährleistung mehr vorliegt, ist es sicher günstiger, einen neuen 17er zu kaufen als diesen gegen Geld und Ärger reparieren zu lassen.
Ciao Oliver
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