@riker
Das mit dem Hausrecht findest als Legaldefinition z.B. in OÖ Polizeistrafgesetz.
Und da sich auch der VwGH angeschlossen hat, gilt es auch für die anderen Bundesländer.
Niemanden macht einem das Hausrecht streitig, es gibt da sogar das Grundgesetz zum Schutz des Hausrechtes (Gesetz im Verfassungsrang), allerdings gilt dies nur uneingeschränkt für die Wohnstätte.
Lokale, Geschäfte, Behörden zur Amtszeit, Wachzimmer usw haben eben nur ein "eingeschränktes" Hausrecht...
