Topfen auf mein Haupt
Was war ich doch für ein ungezogener Junge. Martens, sorry (siehe PM).
Trotzdem nicht ganz deiner Meinung.
Weil du gemeint hast, dass Polizisten KEINEN begründeten Verdacht brauchen um jemanden zu durchsuchen. Und das entspricht nicht der Gesetzeslage.
Deine Definition eines öffentlichen Ortes ist nicht nachvollziehbar. Aber abgesehen davon, der Hausherr hat das Hausrecht und kann das auch durchsetzen. Und das Hausrecht wird in Österreich als recht hohes angesehen.
Wenn ich ein Geschäft habe, dann habe ich sehr wohl das Recht jemanden rauszuwerfen oder ihn gar nicht erst einzulassen.
ernsthaftfrag: Keine Ausweispflicht mehr in Österreich?