Thema: Saturn
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Alt 09.11.2001, 23:15   #74
martens
Bundeseigentum
 
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Mein Computer

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Also um mal einiges klarzustellen....

1) es heißt Kibara....

2) sind nicht alles Deppen...

3) In Einkaufstaschen darf nur mit Einverständnis des Inhabers geschaut werden, Ausnahme: Polizei und Gendarmerie bei Verdacht einer strafbaren Handlung (da reicht schon die Aussage des Kaufhausdetektives aus) oder nach dem SPG

3) Kaufhausdetektive haben das Anhalterecht , und zwar nach § 64 StPO, wonach jedermann bei strafrechtlichen Delikten das anhalterecht hat, ist KEINE Freiheitsentziehung nach § 99 StGB.

4) Das Gehen in ein Geschäft kann nicht so ohne weiters verwehrt werden, da ja ein öffentlicher Ort. Man könnte sogar eine Verwaltungsanzeige nach Art IX EGVG einreichen, wenn man glaubt, diskriminiert worden zu sein...
Das Hausrecht steht zwar jedem zu, wenn ich aber ein Geschäftslokal habe, sprich öffentlicher Ort, kann ich nur dann davon Gebrauch machen, wenn der Kunde usw sich entgegen den guten Sitten oder die Hausordnung benimmt.

5) Polizisten brauchen keinen begründeten Verdacht, um Personen zu kontrollieren...Rechtlich durch z.B. die StVO, das SPG usw gedeckt...

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Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
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