Zitat:
Original geschrieben von riker
Allerdings, wenn es allgemein üblich ist Taschen vorzuweisen und einer verweigert, dann könnte man schon zwingend annehmen, dass der gerade was gestohlen hat. Dh. auf die Polizei müsste man schon warten.
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na, aber überhaupt net, ungesetzliche praxis kann nie verkehrsgeltung bekommen, und im strafrecht gibts des eh so überhaupt net. mein anwalt sagt immer: umarmen und nach der polizei rufen, das darf man, mehr nicht.