Vom prinzip her richtig neutron, nur wenn man das auf prüfungsgebühren umwälzt dann hängt das noch mehr von der willkür der profs ab.
2 Beispiele:
Bei uns hat es einen prof gegeben da sind sehr viele 5-6 mal hingegengen ! Der hat fragen gestellt die er nicht in der vorlesung behandelt hat ! In der fachschaft hat es 100 kopierte zettel gegeben mit lauter zusatzfragen die er irgendwann einmal bei der mündlichen gefragt hat. Maschinenbau studenten errinnern sich sicherlich (werkstoffkunde - he he). Nur war das nach der dritten prüfung keine kommissionelle prüfung sondern er hat es einfach nicht eingetragen, er hat nur bestimmt wann der student das nächste mal antreten darf z.B. 6 Monate, 8 Monate, ...
Frage aus einer Jus prüfung (eine bekannt ist da drinnen gesessen). "Auto - Reifen. Schlitten - ?". Und was sagt man dann ? "Äh, wie was, bitte noch einmal". Antwort des profs "Kufen wäre richtig gewesen "Auto - Reifen. Schlitten - Kufen" ganz logisch. Ein jurist muss in der lage sein sachverhalte schnell zu erfassen und darauf zu reagieren. Kommen sie in 4 Monaten wieder".
Ich könnte noch viele beispiele bringen und ihr werdet sagen "einzelfälle", aber wenn ich alleine schon so viele weiss dann muss man das mal auf alle stud hochrechnen ! Das mit der fernsehwerbung hat ja auch einen hintergrund ... "Wer prüft die prüfer? "
Also neutron dein vorschlag wäre ja nicht schlecht aber ...
So schauts nämlich aus - he he
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