Ein Verbraucher hat jetzt Bertelsmann verklagt, weil diese neuerdings auch CD´s mit einem Kopierschutz verkaufen. Diese CD´s können nur in AUDI-CD-Recordern abgespielt werden.
Der Verbraucher argumentiert, daß auf der Verpackung keinerlei Hinweise angebracht waren und laut heutigem Stand der Technik davon ausgegangen werden muß, daß Audio-CD´s auch auf Computer abgespielt werden können. Desweiteren wird gegen den Urheberrechtsschutz verstoßen, da eine ausdrücklich für private Zwecken hergestellte Kopie nicht mehr möglich ist.
http://www.heise.de/newsticker/data/ame-30.10.01-000/
Ciao Oliver