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Alt 24.10.2001, 13:11   #2
Hanneman
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da würde ich mal den Konsumentenschutz zur Gewährleistung kontaktieren

Gewährleistungsparagraph zu finden im abgb $$922ff

ich kann mir nicht vorstellen, daß man die unschärfe von der Garantie ausschliessen kann, schliesslich handelt es sich ja um einen erheblichen Mangel


btw.: der Fehler liegt überhaupt darin, solche Billigsdorfer Monitore zu kaufen

ein samsung oder v7 kostet nicht viel mehr und ist bei 100 hz eine wohltat
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