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Alt 18.12.2016, 16:49   #5
fredf
Inventar
 
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Zitat:
Zitat von TOPAZ Beitrag anzeigen
Handy ist erst 4 Monate alt .. werds zurückgeben
Hier ein wenig zum Einlesen damit du weisst was Gewährleistung bedeutet und welche Möglichkeiten/Rechte/Pflichten du hast.

"
Zunächst hat man normalerweise nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch (Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe). Das heißt, bevor man sich auf Preisminderung berufen kann oder gar vom Vertrag zurücktreten kann, muss der Übergeber (Verkäufer/Werkunternehmer) eine zweite Chance bekommen. Von diesem Prinzip, nämlich dem Vorrang der Verbesserung, wird nur dann abgegangen, wenn
  • sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich sind oder für den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind oder
  • der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt oder
  • sowohl Verbesserung als auch Austausch für den Übernehmer (Käufer, Auftraggeber) mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder
  • sowohl die Verbesserung als auch der Austausch dem Übernehmer aus triftigen in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind."
von der Wirtschaftskammerseite
https://www.wko.at/Content.Node/Serv...ukthaftun.html




und hier die Sicht der Arbeiterkammer:


https://wien.arbeiterkammer.at/berat...rleistung.html
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