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Alt 06.06.2016, 15:49   #3
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soweit ich das in letzter zeit bei den meisten business-verträgen verschiedener anbieter gesehen habe, ist das übliche praxis ...

es ist auch legitim, da bei geschäftskunden das KSchG nicht zur anwendung kommt ... auch kommt bei geschäftskunden sehr häufig die freie vertragsvereinbarung zur anwendung, da (auch von gerichten) bei einem geschäftskunden viel mehr die mündigkeit und das bewußtsein über die nachteile der verschiedenen vertragsbedingungen unterstellt wird ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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