Zitat:
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In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit. Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich bei guten Sichtverhältnissen erlaubt.
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Ob Du das verbaute Tagfahrlicht deaktivieren darfst, steht da leider nicht - aber ich gehe mal (logisch) davon aus, dass all das, was typisiert wurde, auch funktionieren muss. Und nachdem das Tagfahrlicht in der EU offensichtlich Vorschrift ist, ist es wohl auch in Österreich typisiert worden, weswegen es nicht deaktiviert werden darf.
Da der letzte Satz in meinem Zitat etwas davon spricht, dass man in Österreich bei guter Sicht auch mit dem Standlicht (= Begrenzungslichtern) fahren darf, darfst Du auf diese Weise das Tagfahrlicht auch abschalten. Zumindest tu ich das so, seit ich mein aktuelles Auto besitze. Dort ist zwar kein echtes Tagfahrlicht eingebaut (die Elektronik schaltet bei ausgeschaltetem Licht und laufendem Motor das komplette Abblendlicht ein, also inklusive Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung und Innenbeleuchtung), aber ich schalte dann auf dieses Standlicht um und wurde bislang noch nie deswegen angehalten. Das war bis dahin eigentlich verboten gewesen.