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Alt 22.07.2015, 19:36   #1
ZombyKillah
Trashtroll
 
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Mein Computer

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Meines Wissens muss man Gebühren an Rundfunk und ORF abtreten sowie man einen Rundfunkempfangseinrichtung "betriebsbereit" hat ... unabhängig davon ob diese in einen versorgten Gebiet ist ...
=> der Besitz einer Empfangseinrichtung reicht ...
Das war ja die angebliche Änderung der letzten Reform, die ich nicht aus dem geänderten Text heraus lesen kann ... die aber zumindest so propagiert wird.
(Wenn ich den Gesetzestext lese, bin ich deiner Meinung Satan ... aber die Propagandamaschine ORF unterrichtet uns, dass wir die ORF Gebühr auch zu zahlen haben wenn wir nicht versorgt werden ... ich sehe hier keinen Interessenkonflikt )
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Man muss allerdings keine Gebühren zahlen, wenn man mit einen Computer Bild und Ton über das Internet wiedergibt ...
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Somit ist mir das ganze eigentlich scheiß EGAL - ich darf mir nur keinen Fernseher zulegen.
Sonst muss ich den #+=!-verein mitfinanzieren.
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Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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