IMHO ja, für den Privatgebrauch, aber ich bin kein Jurist.
Zitat:
Die Privatkopie von urheberrechtlich geschütztem und legal erworbenem Material ist in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber dafür einen "gerechten Ausgleich" erhält. Dies wurde bisher durch die Leerkassettenvergütung geregelt, allerdings sind die Einnahmen daraus in den vergangenen Jahren rapide zurückgegangen. Die Speichermedienabgabe, mit der die von Künstlerseite seit langem geforderte "Festplattenabgabe" eine Umsetzung findet, weitet die Vergütungspflicht nun auf neue digitale Datenträger aus.
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Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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