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Alt 07.06.2015, 20:54   #7
ZombyKillah
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Mein Computer

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Was anderes was mir gerade aufgefallen ist ... Abs. 6 ... wird von „Schulen und Universitäten“ auf „Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen“ geändert ...

Jetzt habe ich einige Zeit überlegt wer "andere Bildungseinrichtungen" sind ... dabei ist mir zunächst mal Kindergarten eingefallen ... und dann noch der ORF ... der mit seinen Bildungsauftrag natürlich auch einen Bildungseinrichtung darstellt ... so traurig sich das anhört ...

... naja ... da stehen noch so Sachen wie ... Zwecke des Unterrichts ... gerechtfertigten Umfang ... ok ... darf sein
... würde mich aber nicht wundern wenn klassische Werke ohne Zahlung an Uhrhebelrechtsbesitzer im ORF mit dem Argument ausgestrahlt werden, dass das Werk zur Weiterbildung übertragen wird.
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It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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