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Alt 29.01.2015, 23:11   #15
Satan_666
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Zitat von PowerPoldi Beitrag anzeigen
Nachdem ich auch schon mal auf den ief angewiesen war, kann ich euch bestätigen, dass offene gehaltsansprüche, urlaubsabfindungen, etc. auf heller und pfenning erstattet werden. Dauert halt fast ein halbes jahr bis der fall auch abgewickelt ist.
Nachdem ich das auch schon mal selbst in Anspruch hab nehmen müssen, kann ich das mal prinzipiell bestätigen. Wobei es da einige Einschränkungen gibt: Bezahlt wird nur das, was der Masseverwalter als unstrittig ansieht. Das sind in der Regel eben die Gehälter bzw Löhne. Problematisch kann es werden, wenn Überstunden, Prämien, Zulagen usw ausständig sind, hier wird meist penibel genau hinterfragt, ob die geforderten Ansprüche zurecht bestehen. Sieht der eine Chance, wird er die Forderung bestreiten. Und dann gehts zu Gericht. Und genauso ist es mir (und vielen meiner Kollegen) damals ergangen, wo der Masseverwalter abgerechnete Diäten (weil wir außerhalb der Firmenräumlichkeiten gearbeitet haben - als so genannte 'Leiharbeiter') bestritten hat. Vor Gericht hat man sich dann auf eine "Quote" von 50% geeinigt, andernfalls hätten wir auf das Geld noch deutlich länger warten müssen, bis das Gericht ein Urteil fällt.

Aber wie gesagt: Grundsätzlich werden die Ansprüche der Mitarbeiter zu 100% erfüllt.
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