Zitat:
Zitat von KrisKros
Danke ich glaube das das in meinem Falle ähnlich ist -hier hat sich ein Händler ganz einfach zulange (zum merken) mit der Abbuchung Zeit gelassen. 
@ Satan -das mit dem Ansprechpartner ist mir bekannt- aber danke das du dir die mühe gemacht hast obwohl dir nichts bekannt ist! 
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Wenn es ein unangenehmer Betrag ist oder irgendwas damit nicht in Ordnung kannst du dich ja mal nach deinen Rechten umhören, bin Deutscher und weiß deshalb die österreichische Rechtslage nicht so genau... In DE haben Händler bzw. Einzugsberechtigte nämlich nur 5 Tage Zeit um die Buchung durchzuführen, danach ist es rechtswidrig da "unberechtigter" Zugriff... (da man sozusagen nur 5 Tage Einzugsberechtigung erteilt)