Wenn Du meinst, ob wir etwas wissen über eine "Betrugsmasche": nein, weiß ich nicht. Aber ich weiß, wer Dein eigentlicher Ansprechpartner ist: Deine Hausbank. Vermutlich wirst Du das Geld rückbuchen können, wenn es im Zuge eines Abbuchungsauftrages vom Konto abgebucht worden ist. Aber vorsicht: wenn die Abbuchung gerechtfertigt vorgenommen wurde (Du also tatsächlich eine von Dir gewollte Gegenleistung erhalten hast), dann könnten jene Kosten zusätzlich auf Dich zusätzlich zukommen, die Deinem Geschäftspartner durch die Rücküberweisung entstehen.
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