wenn dich dazu was anmerken darf. geh einfach zur pensionsversicherung und quäl die mit dieser thematik , denn dafür werden die bezahlt. die können dir genau sagen, wie sich nach aktueller!!! Gesetzeslage dein Pensionsanspruch verändert, wenn du heute die und die maßnahme triffst.
da sich die gesetzeslage aber in den jahren deiner noch zu erwartenden berufstätigkeit noch grob geschätzt 12 - 17 mal verändern wird, ist ganz ohne kapitalspekulation deine frage nicht eindeutig zu beantworten.
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