Für alle, die noch ein über MS-Points erworbenes Guthaben besitzten, heißt es jetzt aufpassen.
MS hat vor Kurzem die MS-Points abgeschafft und ein adäquates Guthaben auf den Konten eingeführt.
Besitzer eines XBox Live Kontos wurden gleichzeitig per Mail darüber informiert, dass das 
umgewandelte Guthaben nun einer zeitlichen Frist unterliegt.
Da die MS-Points 
ohne Befristung verkauft wurden, ist das 
Verfallsdatum rechtswidrig.
Das "umgewandelte" Guthaben wurde also 
nachträglich mit einem Ablaufdatum versehen - somit liegt eine vertragliche Rechtswiedrigkeit vor.
Hierzu ist im ABGB und im KSchG folgendes festgehalten:
Wie lange gilt der Gutschein, wenn keine Befristung vermerkt ist?
 Wurde der Gutschein 
ohne eine zeitliche  Befristung ausgestellt muss sich der Unternehmer bewusst sein, dass der  Kunde grundsätzlich für 
30 Jahre hinweg das Recht hat, den Unternehmer  auf die Leistung in Anspruch zu nehmen, die bereits bezahlt wurde.
 Dies ergibt sich aus den allgemeinen  Verjährungs-Regelungen im ABGB. Diese Frist beginnt üblicherweise mit  dem Ausstellungsdatum.
 Zur besseren Planbarkeit gehen die  Unternehmen daher dazu über, Geld- und Warengutscheine mit einer  Befristung zu versehen, um so vertraglich die Verjährungszeit zu  verkürzen.
 
Welche Befristung ist zulässig?
 Nachdem es sich in der Regel um  Geschäfte zwischen Unternehmern und Konsumenten handelt, gelten auch in  diesem Zusammenhang die Bestimmungen des KSchG  (Konsumentenschutzgesetzes). Dieses regelt, dass in einem solchen  Verhältnis die 
Rechte des Konsumenten nicht nachteilig vom Unternehmer  beschränkt werden dürfen.
 Aus diesem Grund ist es Unternehmern  auch untersagt, die Gültigkeitsdauer so kurz zu wählen, dass der  Konsument kaum eine Chance hat, die von ihm bereits gezahlte Leistung,  einzulösen. Im Wesentlichen muss für die Verkürzung der Verfallsfrist  eine sachliche Rechtfertigung bestehen.
 Um die Rechtmäßigkeit der  Einlösungsfrist zu beurteilen, muss man auch auf die Art der Ware bzw.  Leistung abstellen, für die der Gutschein ausgestellt ist.
 Eine Befristung unter einem Jahr wird von der Rechtsprechung als  rechtswidrig angesehen und führt dazu, dass der Gutschein als  unbefristet ausgestellt gilt und somit eine Gültigkeit von 30 Jahren  entfaltet. 
Wer mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist, sollte MS kontaktieren und auf diesen Umstand aufmerksam machen.
Hier noch der Link:
http://www.anwalt-guntramsdorf.at/re...r-ablaufdatum/