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Alt 02.05.2014, 23:58   #5
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wenn sie dir zusichern, dass gleichzeitig mit einer erhöhung der gebühr der leistungsumfang verändert wird, dann sind sie in der pflicht:

stelle A1 gegenüber (schriftlich) fest, dass der zugesicherte leistungsumfang nicht vorhanden ist und erkläre, dass du dadurch auch nicht bereit bist, die dafür höhere gebühr zu entrichten ... eine online-verfügbarkeitsabfrage ist übrigens höchstens ein indiz, sagt aber sicher keine nichts verlässliches über die tatsächlichen technischen möglichkeiten bei deinem anschluss aus ...

auf gut deutsch: entweder streitest dich direkt mit A1 oder auch nicht ... wir können dir hier schlicht nicht weiterhelfen, da wir weder deinen vertrag noch die exakte zugesicherte abänderung des leistungsumfanges und schon gar nicht die tatsächlichen technischen gegebenheiten deines anschlusses kennen ....
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