§ 146 Strafgesetzbuch
Zitat:
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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Jetzt sag mir, wo die Täuschung sein soll, wenn ganz deutlich geschrieben steht, was man für sein Geld bekommt. Und genau deswegen
kann es niemals Betrug sein. Und wer jemanden ungerechtfertigt und unbewiesener Maßen als Betrüger bezeichnet, begeht in Österreich einen Straftatbestand nach
§ 111 StGB (üble Nachrede). Daher würde ich schon deswegen sehr vorsichtig sein, jemanden als 'Betrüger' zu bezeichnen.
PS: Und der Betreiber dieses Forums wäre ebenfalls gut beraten, eben diese Wortmeldungen schnellstens zu entfernen. Sowas kann nämlich schneller als einem lieb ist nach hinten losgehen.