Zitat:
Urteile zur Gewährleistung
Folgt man der Judikatur zum Gewährleistungsrecht hat die Konsumentin bereits viel mehr Geduld bewiesen, als sie müsste, sagt Help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher. Denn: "Bei einem Gewährleistungsfall hat ein Konsument das Wahlrecht zwischen Austausch und Reparatur. Das bedeutet, ein Konsument kann auch sofort den Austausch des Handys verlangen."
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Quelle
Generell ist es ratsam, innerhalb der ersten 6 Monate des Gewährleistungsanspruches (in der Zeit muss der Händler beweisen, dass das Gerät nicht seit der Übergabe an den Kunden bereits defekt war, was eher schwierig sein dürfte) den Händler mit der Behebung zu betrauen. Und gemäß dem obigen Link kann man dabei auch sofort einen Austausch des Gerätes verlangen.
Bei der Inanspruchnahme der Garantie des Herstellers (die ja in keinster Weise geregelt ist, da das Gesetz keine Garantie vorschreibt) ist man immer auf die Bestimmungen derselben angewiesen.
Ich würde im gegenständlichen Fall versuchen, mit dem Händler eine Einigung zu erzielen.