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Alt 30.03.2014, 14:03   #52
Lowrider20
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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Quelle: Wikipedia

Ich revidiere öffentlich meine Meinung, sobald mir jemand eine juristisch standhafte Definition zeigen kann, bei der der Begriff "Flatrate" auch zwingend eine ungedrosselte Zurverfügungstellung der Leitung vorschreibt. Bis dahin gilt für mich (und vermutlich auch für die Telekommunikationsbranche) die Ansicht, dass unter Flatrate lediglich das Surfen 7x in der Woche je 24 Stunden bedeutet.

Außerdem: Jeder, der grunsätzlich anderer Meinung ist, kann ja eine gerichtliche Klage einbringen. Wäre jedenfalls interessant, was die Richterschaft in der Angelegenheit zu sagen hat. Wer das Risiko scheut, kann sich auch vertrauensvoll an die Arbeiterkammer wenden oder auch an den Verein für Konsumenteninformation. Vielleicht führen die ja für Euch eine Musterklage?

Warum sollte man? Einfach ein solches Angebot nicht akzeptieren. Aber scheinbar sind ja alle Flat-Besitzer in deinen Augen sowieso notorische "muß-alles-umsonst-haben"-Typen. Für manch einen ist es vielleicht ein monatlicher Fixposten der sich je nach Verwendung nicht ändert.

Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Der Begriff 'Flatrate' definiert nämlich nicht eine bestimmte Geschwindigkeit für den Datentransport.
Mhm. Ist sicher toll, mit 256kbit/s im WWW zu surfen. Erinnert mich an ISDN-Zeiten mit Leitungszusammenlegung. Das war auch schon zach. Und vorallem schaffst du mit dieser Drosselung nicht das technisch mögliche, monatliche Maximum und deswegen ists keine Flat.

Deswegen ist es Betrug. Auch wenns einfach nur ein Werbeschmäh ist.

Geändert von Christoph (30.03.2014 um 17:31 Uhr).
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