Zitat:
Als Flatrate (vom Englischen flat rate für „Pauschaltarif“ oder „Pauschale“, auch flat fee für „Pauschalgebühr“ oder „Grundgebühr“) werden in der deutschen Sprache Pauschaltarife für Telekommunikations-Dienstleistungen wie Telefonie und Internetverbindung genannt. Neuerdings wird der Begriff wegen der hohen Werbewirksamkeit auch für Pauschaltarife in anderen Bereichen verwendet, in denen ein Pauschalpreis unabhängig vom Umfang der Nutzung eines Angebots gezahlt wird (siehe z. B. Flatrate-Partys).
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Quelle: Wikipedia
Ich revidiere öffentlich meine Meinung, sobald mir jemand eine juristisch standhafte Definition zeigen kann, bei der der Begriff "Flatrate" auch zwingend eine ungedrosselte Zurverfügungstellung der Leitung vorschreibt. Bis dahin gilt für mich (und vermutlich auch für die Telekommunikationsbranche) die Ansicht, dass unter Flatrate lediglich das Surfen 7x in der Woche je 24 Stunden bedeutet.
Außerdem: Jeder, der grunsätzlich anderer Meinung ist, kann ja eine gerichtliche Klage einbringen. Wäre jedenfalls interessant, was die Richterschaft in der Angelegenheit zu sagen hat. Wer das Risiko scheut, kann sich auch vertrauensvoll an die Arbeiterkammer wenden oder auch an den Verein für Konsumenteninformation. Vielleicht führen die ja für Euch eine Musterklage?