Wenn keine Insolvenz beantragt bzw. Konkurs angemeldet wurde und die Rückerstattung der Gutschrift in schriftlicher Form bestätigt wurde, haben die dies durchzuführen.
Mittlerweile vergleichen sich die Ditech-Gesellschafter schon mit den Niemetz Schwedenbomben und man soll aus Solidarität bei ihnen einkaufen. Ein bißchen Weltfremd sind die aber schon...
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