11.03.2014, 11:49
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#10
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Mod, bin gerne da
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Urteil: Preiserhöhung durch Telekom Austria war Nötigung
Zitat:
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat Telekom Austria verurteilt. Ein als "ein leben Lang" oder "auf Vertragsdauer" beworbener Tarif darf nicht erhöht werden.
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat Preiserhöhungen bei Tarifen, die als "ein Leben lang" oder "auf Vertragsdauer" beworben oder abgeschlossen wurden, als unlauteren Wettbewerb eingestuft. Konkret stellen solche Preiserhöhungen Irreführung, "wettbewerbliche Nötigung" und "aggressive Geschäftspraktik" dar (4 Ob 115/13k). Das gegen Telekom Austria (A1) ergangene Urteil ist rechtskräftig. Zehntausende Kunden dürften von der Entscheidung profitieren. Wer aber sein Geld zurück will, muss sich rühren.
Jahrelang erweckte Telekom Austria (A1) in ihrer Werbung den Eindruck, der Tarif für eine Kombination aus DSL-Internetzugang, Festnetztelefonie und Mobilfunkanschluss bleibe "ein Leben lang" gleich oder gelte "auf Vertragsdauer". Ein Beispiel für einen solchen Tarif ist die "aonKombi" für 19,90 Euro monatlich. Zudem wurde in vielen Verträgen der Preis "auf die Dauer der Vertragslaufzeit" oder "ein Leben lang" zugesichert.
Trotzdem gab es im Frühjahr 2011 eine einseitige Preiserhöhung. Seither verrechnete A1 zusätzlich zum monatlichen Paketpreis eine "Internetservicepauschale" von 15 Euro jährlich.
Ausnahme von der Ausnahme
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Quelle und ganzuer Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-2139861.html
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Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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