@ Martin_H3G:
Ok - Du hast dort etwas gekauft, was nicht so funktioniert, wie Du es Dir vorgestellt hast - Du bist in den Laden rein und batest freundlich (nehme ich zumindest an) um Rückabwicklung, weil eben unbrauchbar für Dich - man versprach, Dir den Kaufpreis zurück zu erstatten.
So weit, so gut.
Du wartest jetzt schon ein paar Tage auf Dein Geld, bist aber der Meinung, der Händler hätte das Geld quasi stante pede, also sofort, zu überweisen.
Gut, das ist Dein Standpunkt. Muss aber zwangsweise nicht der Standpunkt vom Händler sein. Der sagt sich halt: ich sammle Gutschriften und überweise diese 1x in der Woche. Oder 1x in 2 Wochen. Wie Du ja selbst schreibst, steht auf der Gutschrift nicht drauf, bis wann diese zu erfolgen hat.
Blöderweise kommt Dir jetzt das Finanzierungsproblem des Händlers in die Quere. Der kann - seinen Worten zufolge - hunderte Kunden nicht bedienen, weil ihm das Geld fehlt. Und das ist für ihn Existenzbedrohend.
Erwartest Du da wirklich, dass er Dir Dein Geld sofort überweist?
Sollte die Finanzierung scheitern, ist er sogar haftbar, falls er Dir Dein Geld überweist. Aus seiner Sicht ist das nämlich lediglich eine Forderung eines Gläubigers wie jede andere auch. Im Falle der Konkursanmeldung muss der nämlich gegenüber dem Masseverwalter unter Umständen gute Argumente dafür haben, warum er gerade Dir das Geld überwiesen hat. In dieser Situation hat nämlich die Existenz des Unternehmens höchste Priorität zu haben.
Klar - es ist unangenehm für den Betroffenen (im gegenständlichen Fall eben für Dich) und Du kannst Dir auch mein Mitgefühl sicher sein - aber daran wird sich wohl nichts ändern, so lange die Finanzierung des Unternehmens nicht gesichert ist. Und scheitert die Finanzierung, dann ... (siehe oben).
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