Zitat:
Zitat von Martin_H3G
@Satan_666: Was mir nicht gefällt, ist die Ansage, dass - obwohl ich eine entsprechende Gutschrift habe - Autrob der Meinung ist "auf mein Geld hätte ich keinen Anspruch" - und DAS stimmt nicht. Bei RÜcktritt vom Kauf steht mir die Rückgabe des Kaufpreises zu. Deswegen ja auch die Gutschrift. Und ja, das mit dem Konkursverfahren weiss ich, und natürlich, wird die Forderung eingereicht. Nur, worin besteht nun mein "anderes Rechtsverständnis" ?
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in deinem irrglauben, daß dein rücktritt automatisch zu einer wandlung führt.
wenn ein produkt nicht die funktionen hat, welches es haben soll, oder mangelhaft ist, so tritt die gewährleistung in kraft. und erst am ende dieser kette gibt es eine wandlungsmöglichkeit. wenn du das im detail wissen willst, rate ich dir, das gesetz zu lesen.
des weiteren sagst du selbst, du hast eine gutschrift bekommen. im regelfall erhalten kunden eine gutschrift, die sie bei einem weiteren einkauf wieder einlösen können. zur bargeldleistung sind sie nicht verpflichtet.
wenn sie das tun, dann aus kulanz.
was du genau erlebt hast, daß deinen ärger jetzt hebt, kann und will ich nicht kommentieren. aber deine sachkenntnis der gewährleistung ist mangelhaft.