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Alt 10.03.2014, 21:31   #1
Martin_H3G
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@Satan_666: Was mir nicht gefällt, ist die Ansage, dass - obwohl ich eine entsprechende Gutschrift habe - Autrob der Meinung ist "auf mein Geld hätte ich keinen Anspruch" - und DAS stimmt nicht. Bei RÜcktritt vom Kauf steht mir die Rückgabe des Kaufpreises zu. Deswegen ja auch die Gutschrift. Und ja, das mit dem Konkursverfahren weiss ich, und natürlich, wird die Forderung eingereicht. Nur, worin besteht nun mein "anderes Rechtsverständnis" ?
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