Zitat:
Zitat von Martin_H3G
@Autrob: Was ist denn das für eine krude Denkweise? Wenn ich eine Gutschrift erhalte, lautend auf Rücküberweisung, dann steht mir das Geld zu. Aus Basta.
Wenn das Gerät Mist ist und zurückgegeben wird, ist der Kaufpreis zurückzuerstatten. Punkt.
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Sollte es ein Konkursfall werden beim DiTech (und das ist ja nicht auszuschließen), dann wird Deine Forderung
NACH der Abwicklung des Konkursverfahrens anhand der erzielbaren Quote ausbezahlt. Und das auch nur dann, wenn Du Deine Forderung beim Masseverwalter einreichst.
Auch, wenn Dein Rechtsverständnis ein Anderes sein sollte, ändert das nichts an der Rechtslage.