Zitat:
Zitat von Martin_H3G
@Autrob: Was ist denn das für eine krude Denkweise? Wenn ich eine Gutschrift erhalte, lautend auf Rücküberweisung, dann steht mir das Geld zu. Aus Basta.
Wenn das Gerät Mist ist und zurückgegeben wird, ist der Kaufpreis zurückzuerstatten. Punkt.
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ich wollte den rechtlichen standpunkt verdeutlichen und wandlung ist immer das letzte mittel und letztlich ein kulanz fall.
egal ob sie es selbst anbieten oder du "erzwingst"
der umstand, daß die rücküberweisung noch nicht passiert ist, wird wohl mit der zahlungsunfähigkeit einhergehen.