AK Forderung:
Die betroffenen KundInnen sollen automatisch die Internet-Service-Pauschale zurückbekommen.
Immerhin hält das OGH-Urteil unmissverständlich fest, dass die beanstandete Erhöhung des Grundentgelts trotz der Zusage seiner unveränderten Beibehaltung nicht nur eine aggressive Geschäftspraxis, sondern auch eine eindeutige Vertragsverletzung ist.
Tipp:
Da es bisher keine Zusage von A1 gibt, rät die AK den betroffenen KundInnen, sich an das Kundenservice von A1 zu wenden.
Support:
Sollte A1 nicht bereit sein, die Internet-Service-Pauschale zurückzuzahlen, wird die AK die KonsumentInnen diesbezüglich unterstützen. Entsprechende Informationen finden Sie dann wieder auf der AK Website.
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