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Alt 10.03.2014, 18:12   #5
barns
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Gilt das OGH Urteil auch für mich?
  • Betroffen sind von diesem Urteil nur A1 KundInnen. Nicht betroffen sind KundInnen von anderen Anbietern, die mittlerweile auch eine Internet-Service-Pauschale eingeführt haben.
  • Betroffen sind all jene A1-KundInnen, bei denen in ihrem Vertrag ein gleichbleibendes Grundentgelt für ein Leben lang oder für die Vertragsdauer vertraglich vereinbart wurde. Bitte überprüfen Sie Ihren Vertrag dahingehend!
  • Betroffen sind auch jene KundInnen, die ihren Vertrag in dem Zeitraum abgeschlossen haben, in dem A1 mit gleichbleibendem Grundentgelt für ein Leben lang bzw. für die Vertragsdauer geworben hat. Geworben wurde damit in den Aktionszeiträumen vom 20. Oktober 2008 bis 01. Februar 2011.
Steht auf der AK Homepage, welche am Ende des "Presse" - Artikels verlinkt wurde.

http://www.arbeiterkammer.at/beratun...n_Vergang.html
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