21.02.2014, 22:49
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#4
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Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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Zitat:
9. Darf ich öffentlichen Grund filmen?
Zum Zweck des Eigentumsschutzes darf öffentlicher Raum nur soweit erfasst werden, als es zur Erreichung dieses Zweckes unumgänglich notwendig ist (z.B. unmittelbar an das Gebäude angrenzende Teile des Gehsteigs bei Überwachung einer Gebäudefassade gegen Beschädigung). Darüber hinausgehende Überwachung des öffentlichen Grundes durch private Auftraggeber ist unzulässig (und entspräche auch nicht mehr dem Zweck "EIGENTUMsschutz").
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