Zitat:
Zitat von zonediver
Also ganz klar dürfte die Rechtslage hier nicht sein!
Mir wurde vor Kurzem von einem Rechtsanwalt(!) empfohlen, in strittigen Verkehrssituationen eine Cam im Auto zu montieren/mitzuführen - die Beweislast liegt bei Verwaltungsverfahren nämlich beim Beklagten (Autofahrer) und "nicht" beim Kläger (der Behörde) - um zu zeigen, wie sich die Situation zugetragen hat. Im Zweifelsfall verlasse ich mich also auf den Rechtsanwalt und ned irgend ein BlaBla von wegen "dudu, das darfst aber nicht, gel?" 
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Im Verwaltungsverfahren gilt das Prinzip der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (§45 AVG).
Im Übrigen gibt es im Verwaltungsverfahren keinen Kläger und Beklagten.