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Alt 18.02.2014, 15:44   #1
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
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Naja. Die Nachbarwohnung ist kein öffentlicher Raum. Und auch wenn der Nachbar wirklich etwas in den Nachbarsgarten geworfen hat, darf er einen neuen Prozess wegen dieser "Überwachung" anstreben und wird vermutlich auch gewinnen. Obs was bringt...
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