die vertragswerkstätten dürfen jederzeit software-updates einspielen ...
auf garantie - mit kostenübernahme dafür durch den hersteller - machen es die vertragswerkstätten aber nur, wenn ein fehler auftritt, der mit dem softwareupdate behoben wird. ansonsten heißts von herstellerseite "never change a running system" ...
als service-leistung oder bei kosten- und risikoübernahme durch den kunden machens aber auch die vertragswerkstätten ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
|