Um einer Überlastung des Netzes zu begegnen, gibt es (neben Erweiterungsinvestitionen) auch andere Möglichkeiten der Verkehrsreduktion, die nicht dienstespezifisch sind, wie z.B. das Vorsehen von Downloadlimits, die Drosselung der Bandbreite von „Heavy Usern“ (allerdings unter der Voraussetzung, dass dies hinreichend transparent ist, siehe dazu die Fälle 1 und 2)
Seite 13 von
https://www.rtr.at/de/tk/RTRPosition...eutralität.pdf
Ob der Begriff "faire-use" , der im Nachhinein (nicht bei Vertragsabschluss transportiert) mit xxx bezeichnet wird und dennoch trotz Unterschreitung von xxx mit Kündigung gedroht wird diesem
(unter der Voraussetzung, dass dies hinreichend transparent ist) entspricht wage ich gelinde gesagt zu bezweifeln.
https://www.rtr.at/de/tk/SchlichtungsstelleRTR