Zitat:
Zitat von fredf
Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen....
Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden.
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Ich sehe mir diesen Mist nicht an, also ist es auch nicht erforderlich sich abschätzig zu äußern.
Zum Thema:
http://diepresse.com/home/panorama/o...-sich-strafbar