Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen....
Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden.