Zitat:
Zitat von Lowrider20
In Deutschland liegt es im Ermessen des Richters, ob die Videos als Beweis zulässig sind. In Österreich ist es zumindest eine Frage des Datenschutzes. Denn immerhin werden Kennzeichen und Personen gefilmt und die Daten ev. nicht automatisch gelöscht.
|
Hallo,
genau das stimmt !
ich frage mich jedoch, ob polizei und richter nicht an dem material interessiert sind - also grundsätzlich

gibt ja schon beispiele wo es geklappt hat. das video mit dem bmw fahrer kennen bestimmt alle.