Also ich empfinde es als Frechheit, dass die Staatsanwaltschaft, den Vorwurf des Betrugs einfach ab acta legt.
Nur wenn man beweisen kann, dass man unschuldig ist könnte es sich um Betrug handeln?!
lol ... wobei natürlich auch die Frage ist, ob sich die strafbar machen, die sich die Filme "angesehen" haben.
Damit würde man sich mit jeden Aufmachen einer Web-Site möglicherweise strafbar machen.
Wenn die das wirklich vor Gericht durchsetzen muss man sich in Deutschland zukünftig bei Warner-Brothers oder anderen Rechteinhaber erkundigen, ob man sich den Film den RTL2 am Abend spielt auch wirklich ansehen darf ...
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It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.
Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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