Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.10.2013, 22:11   #5
Bullz
Newbie
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 2


Standard

Zitat:
Zitat von pong Beitrag anzeigen
Nur weil sie bei dir den Hauptwohnsitz angibt, heißt es noch lange nicht, dass sie das uneingeschränkte Wohnrecht damit erwirbt.

pong
Wusste ich ja nicht. Bin kein Jus Student. Also einfach ein Schriftstück anfertigen das die Wohnung plus alles was drinnen steht an technischen Geräten von mir gekauft worden ist.

Dann habe ich im Falle des Falles keine Probleme und müsste wenn überhaupt nur um die Dinge diskutieren die wir danach gemeinsam gekauft haben ? Wie nennt sich den so ein Schriftstück genau ?
Bullz ist offline   Mit Zitat antworten