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Alt 30.07.2013, 10:52   #4
fredf
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Dem einen Entdecker von Sicherheitslücken wird vom Gericht die Veröffentlichung verboten,
den anderen Entdecker hindert sein plötzlicher, unvermuteter Tod im Alter von 35 Jahren 7 Tage vor seinem Auftritt an der Veröffentlichung.
http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1925016.html
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