Dem einen Entdecker von Sicherheitslücken wird vom Gericht die Veröffentlichung verboten,
den anderen Entdecker hindert sein plötzlicher, unvermuteter Tod im Alter von 35 Jahren 7 Tage vor seinem Auftritt an der Veröffentlichung.
http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1925016.html