09.07.2013, 20:50
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#15
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Mod, bin gerne da
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Zitat:
Kein nachweisbarer Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
Die Verteidiger der Vorratsdatenspeicherung mussten heute vor dem EuGH zugeben, dass durch sie kein terroristischer Anschlag und kein Fall von organisierter Kriminalität aufgeklärt wurde.
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. Juli 2013 eine Anhörung über die Vorratsdatenspeicherung abgehalten. Dabei ging es um Klagen gegen die umstrittene Richtlinie zur Massenüberwachung durch die Nichtregierungsorganisation Digital Rights Ireland und um Bedenken des österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Laut Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung konnten die Fragen des Gerichts von den Verteidigern der Überwachung oftmals nicht oder nur ausweichend beantwortet werden.
Der fraktionslose österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser, der als Besucher bei der Anhörung anwesend war, sagte: "Speziell die kritischen schriftlichen Fragen für das Hearing und die Zwischenfragen der Richter geben Anlass für Optimismus. Die teilweise unschlüssige und lückenhafte Argumentation der Verfechter der Maßnahme waren entlarvend."
So musste der österreichische Vertreter auf Nachfrage des Richters eingestehen, dass durch die Vorratsdatenspeicherung in dem Land kein terroristischer Anschlag und kein Fall von organisierter Kriminalität gelöst wurde. Auf die Frage, ob er die Richtlinie als teilweise nichtig erklären würde, weil keine Speicherdauer über sechs Monate notwendig sei, konnte er nicht antworten und berief sich auf seine Weisungsverpflichtung. Die EU-Kommission gestand ein, dass sich lediglich 11 Prozent der Anfragen auf Daten bezögen, die älter als sechs Monate seien.
Ehrenhauser betonte, dass "jegliche verdachtunabhängige Speicherung, egal wie lange, nicht mit den Grundrechten konform" sei.
Der EU- Parlamentsvertreter behauptete, dass es allein durch die Speicherung von den Standort- und Verkehrsdaten nicht möglich sei, Personenprofile zu erstellen.
Ehrenhauser: "Es wäre traurig, wenn der EuGH nicht in der Lage wäre, auf Basis der gültigen Rechtsordnung einen Verstoß gegen die Grundrechtscharta festzustellen. Bis dato konnte der Nutzen nicht belegt werden. Die Richtlinie ist somit abzuschaffen."
"Schon die Fragen der Richter an die Verfahrensbeteiligten zeigten wohl erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung", erklärte Jimmy Schulz von der FDP, der Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ist.
Am 7. November 2013 wird das Gutachten des Generalanwalts veröffentlicht, das die Empfehlung für die Entscheidung des Europäische Gerichtshof darstellt.
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Quelle: http://www.golem.de/news/vorratsdate...07-100291.html
Etwas gegensätzliche Angaben.
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Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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