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Alt 21.05.2013, 15:57   #3
flipsns
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Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
aus meiner sicht
- entweder ein neues netzteil jetzt
- oder tausch des gesamten gerätes
- oder rücknahme des gekauften artikels.
ob du bargeld bekommst, ist fraglich
Fraglich ist das immer, aber genau das sollte doch per Gesetz zustehen (http://www.arbeiterkammer.at/online/...ng-2340.html):

Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) Grundsätzlich können KonsumentInnen nur zwischen Austausch und Reparatur eines mangelhaften Produktes wählen. Unter bestimmten Umständen können Sie aber auch eine Preisminderung oder eine Wandlung (Vertragsaufhebung) fordern, das heißt Sie geben das mangelhafte Produkt zurück und erhalten dafür den Kaufpreis retour.



Preisminderung oder Wandlung können Sie fordern,

  • wenn Reparatur oder Austausch nicht möglich sind
  • wenn Reparatur oder Austausch für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären
  • wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch in angemessener Frist nicht durchführt oder die Reparatur fehlschlägt
  • wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch verweigert,
  • wenn die Reparatur oder der Austausch für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären
  • wenn dem Käufer die Reparatur oder der Austausch aus triftigen, in der Person des Händlers liegenden Gründen unzumutbar ist.

    Sie haben als KonsumentIn ein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Wandlung. Die Wandlung ist allerdings bei einem geringfügigen Mangel ausgeschlossen.
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