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Alt 28.04.2013, 18:52   #2
ANOther
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interessehalber:
wenn ein asyl-antrag negativ beantwortet und auch der einspruch abgewiesen wird, hat man IMHO mit einer abschiebung zu rechnen, wenn man nicht "aus eigenen dingen" das land verlässt.

warum lässt mans immer wieder darauf ankommen, dass das "recht", welches man verscht, für sich in anspruch zu nehmen, auch durchgesetzt wird?

ob das asyl-ansuchen gerechtfertigt ist oder nicht sei dahingestellt, aber wenn die entscheidung gefallen ist, dann MUSS sich daran gehalten werden!
so funktioniert unser rechtssystem, für altösterreicher, neoösterreicher und auch für solche, dies noch werden wollen...

ob das abweisen des antrags des oben genannten rechtens war oder nicht kann ich nicht sagen. dass das verschicken des bescheides _VOR_ der inhaftierung zu erfolgen hätte ist auch unbestritten, die _logische_ folge allerdings nicht.

und es hätte anders laufen können...
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Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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